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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht


Sie haben eine Kündigung erhalten?

Melden Sie sich bitte umgehend bei der ArbeitnehmerHilfe Mönchengladbach und sichern Sie sich den nächsten freien Termin und die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02161-2772740 oder unter der E-Mailadresse unseres Vereins info@arbeitnehmerhilfe-moenchengladbach.de. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Mönchengladbach umgehend prüfen.

Sie bekommen in diesem Beratungsgespräch eine Einschätzung Ihres Falls und die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten. Sie erfahren von einem Rechtsanwalt, ob die Kündigung fehlerhaft, ungerechtfertigt oder der Rechtsrahmen an anderer Stelle nicht eingehalten wurde. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Mönchengladbach werden Sie das herausfinden. Scheint die Kündigung deshalb unwirksam, ist sie anfechtbar. Sie können dann auf dem Arbeitsgericht Mönchengladbach Klage erheben, um Ihren Anspruch auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung durchzusetzen.


Dreiwochenfrist beachten!

Das alles muss jedoch relativ schnell in die Wege geleitet werden, denn mit Erhalt der Kündigung beginnt eine Frist zu laufen. Kündigungsschutzklagen sind mit einer materiellen Präklusion versehen. So beschreiben es jedenfalls Juristen, wenn für das Einlegen eines Rechtsmittels eine Frist einzuhalten ist. Von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen, ist nach dem Ablauf der Dreiwochenfrist keine Klage mehr möglich. Mit einem solchen Verzug verzichten Sie auf wertvolle Rechte und möglicherweise bares Geld.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Mönchengladbach und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht telefonisch beraten lassen. Das geschieht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Den Mitgliedern der Arbeitnehmerhilfe Mönchengladbach steht darüber hinaus, die umfassende Beratung und Unterstützung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Mönchengladbach, zu.

Auch Arbeitnehmer, die schon von einer Kündigung betroffen sind, können Mitglied der Arbeitnehmerhilfe Mönchengladbach werden. Sie erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung prüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Mönchengladbach beträgt kalenderjährlich 40 Euro und wappnet Sie für alle arbeitsrechtlichen Konflikten.


Terminvereinbarung

Wenn Sie von einer Kündigung bedroht sind, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns. Wir reservieren Ihnen bei Bedarf den nächsten freien Termin im Büro der ArbeitnehmerHilfe Mönchengladbach mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Mit der wird auf dem Arbeitsgericht Mönchengladbach geklärt, ob Sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben.

Falls ja, können Sie schon beim ersten Gütetermin eine angemessene Abfindungszahlung und ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis durchsetzen. Doch bitte denken Sie nach Erhalt einer Kündigung immer an die Dreiwochenfrist! Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Arbeitnehmerhilfe Mönchengladbach unter der Nummer 02161-2772740.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

02161-2772740

Termin Arbeitsrechtsberatung:
02161-2772740

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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